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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Oktober 2018

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich Homestaging Expert, Inhaberin DI Birgit Rader, St. Martiner Straße 41, 9500 Villach, nachstehend „Auftragnehmerin“ (AN) genannt, bietet Leistungen auf dem Gebiet „Homestaging“ an. Damit sind die Summe von Maßnahmen zur Förderung der Verwertung/Nutzung einer Liegenschaft oder Wohnung des Auftraggebers (AG) gemeint; dazu werden Objekte vorübergehend oder dauernd umgestaltet.

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem AG und der AN gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG sind ungültig, es sei denn, diese werden von der AN ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Umfang der Leistungen

2.1 Der Umfang der Leistung beinhaltet die Lieferung, den Auf- und Abbau sowie die Vermietung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen. 2.2 Die Vermieterin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

2.3 Nimmt der AG zusätzliche Leistungen oder Änderungen in Anspruch, die im ursprünglichen Auftrag (Buchung) nicht umfasst sind, wird dies nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

3. Pflichten der AN und des AG

3.1 Die AN wird mit größter Sorgfalt die beauftragten Leistungen im Interesse des AG durchführen.

3.2 Die AN verpflichtet sich, mit der Immobilie sorgsam umzugehen.

3.3 Der AG ist damit einverstanden, dass die AN zur Auftragserfüllung Mietgegenstände (z.B. Bilder und Spiegel) mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen oder verbleiben können.

3.4 Dem AG ist bewusst, dass es sich bei den von der AN erbrachten Leistungen immer auch um subjektive Gestaltung handelt, deren Gefallen vom Geschmack des jeweiligen Betrachters abhängt. Der AG entlässt daher die AN aus jeglicher Haftung für etwaiges Nichtgefallen der durchgeführten Gestaltungsarbeiten.

3.5 Der AG hat dafür zu sorgen, dass die bauseitigen organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang förderliches Arbeiten erlauben. Strom und Wasser(-anschlüsse) sind kostenfrei beizustellen. – Der AG hat demnach auch sicher zu stellen, dass sämtliche Arbeiten von ihm beauftragter Handwerker und/oder Dienstleister vor Beginn der Tätigkeiten der AN fertiggestellt sind. Andernfalls haftet die AN nicht für daraus resultierende Verzögerungen.

3.6 Der AG verpflichtet sich dazu, der AN (und deren Mitarbeitern) den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie zu ermöglichen.

3. 7 Der AG hat dafür zu sorgen, dass die AN auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführungdes Auftrages notwendigen Unterlagen der Immobilie zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der AN bekannt werden.

3.8 Über den bei Auftragserteilung vorgefundenen Zustand der Immobilie des AG ist ein (Bild-)Protokoll aufzunehmen, aus dem sich auch der Zustand der vorgefundenen Möbel, der Dekoration und des sonstigen Inventars ergibt.

4. Mietgegenstände

4.1 Die Mietgegenstände bilden bewegliche, körperliche Fahrnisse (Inventar), welche vom AG ausgewählt und gebucht werden. Diese werden in einer Inventarliste vermerkt.

4.2. Der Mieter hat sich bei der Übergabe der Mietgegenstände von deren Vollständigkeit und Unversehrtheit laut Inventarliste zu überzeugen. Dazu werden schriftlich ein Übergabeprotokoll sowie Fotos angefertigt.

4.3 Bei allfälligen Lieferverzögerungen eines oder mehrerer Mietgegenstände, die nicht auf ein Verschulden der Vermieterin zurückzuführen sind, ist die Vermieterin berechtigt, gleichwertige Mietgegenstände einzustellen. Stellt die Vermieterin mehr Mietgegenstände als vereinbart zur Verfügung, wird der Mietzins nicht erhöht.

5. Mietzins und Zahlung des Mietzinses

5.1 Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung der fälligen monatlichen Miete. Der Mietzins ist, ohne jede weitere Veranlassung durch die Vermieterin, bis zum 4. eines jeden Monats durch den Mieter, unter Ausschluss der Aufrechnung von Gegenforderungen, spesenfrei auf das von der Vermieterin namhaft gemachte Bankkonto zu überweisen.

5.2 Die AN beginnt ihre Arbeiten erst, wenn die Kaution und die erste Monatsmiete auf ihrem Konto eingelangt ist. Ansprüche des AG gegen die AN sind nur dann aufrechenbar, wenn sie gerichtlich festgestellt sind oder in einem laufenden Gerichtsverfahren als Gegenforderung eingewendet werden.

5.3 Der AN ist berechtigt, dem AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung der Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

6. Kaution

6.1 Der Mieter leistet zur Sicherstellung der Abdeckung aller Ansprüche aus der Vermietung wie Mietzins und anderere Forderungen aus der Verpflichtung der Mietgegenstände eine Kaution in der Höhe von einer Monatsmiete, welche nach Beendigung des Mietverhältnisses bei Nichtinanspruchnahme binnen 4 Wochen an den Mieter rückerstattet wird. Die Kaution ist sofort nach der Buchung (Auftragserteilung), zusammen mit der ersten Monatsmiete spesenfrei auf das von der Vermieterin namhaft gemachte Bankkonto zu überweisen.

6.2 Die Hingabe der Kaution entbindet den Mieter nicht von seinen Vertragspflichten, insbesondere nicht von der Verpflichtung den laufenden Mietzins zu bezahlen. Vielmehr ist der Mieter verpflichtet, für den Fall, dass die Kaution in Anspruch genommen werden muss, diese umgehend wieder auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen. Darüber hinaus ist die Vermieterin berechtigt, sich aus dieser Kaution hinsichtlich aller Forderungen aus diesem Vertrag, die der Mieter bei Fälligkeit nicht erfüllt, einschließlich der Kosten anwaltlicher Mahnungen und gerichtlicher Geltendmachung, schadlos zu halten.

7. Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich, die eingestellten Mietgegenstände (Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Dekorationen, Pflanzen, etc.) sorgsam und pfleglich zu behandeln und keiner Gefahr auszusetzen. Bei Verschmutzung oder Beschädigung der eingestellten Mietgegenstände, hat der Mieter nicht das Recht, neue Möbel auf Kosten der Vermieterin anzufordern.

7.2 Zu einer Weitergabe der Mietgegenstände an andere Personen oder Orte ist der Mieter nicht berechtigt.

7.3 Der Mieter hat die Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer gereinigt und in gutem Zustand zurückzugeben.

8. Mietvertrag

8.1 Nach der Buchung bekommt der Mieter einen Mietvertrag, den er unterschrieben an die Vermieterin retournieren muss. Das Übergabeprotokoll wird bei Übergabe der Mietmöbel unterschrieben.

9. Planungsleistungen – Schutz des geistigen Eigentums

9.1 Alle Unterlagen die die AN im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftrag anfertigt, sind ausschließlich für den vertraglich vereinbarten (Projekt-)Zweck überlassen und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der AN vom AG weder anderwärtig verwendet, vervielfältigt oder weitergegeben werden.

9.2 Die Urheberrechte an den von der AN und ihren Mitarbeitern geschaffenen Werke verbleiben bei der AN. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der AN– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

10. Haftung / Schadenersatz

10.1 Die AN haftet dem AG für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). 10.2 Der AG hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der AN zurückzuführen ist.

10.3 Sofern die AN den Auftrag unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die AN diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10.4 Die AN haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die durch die Benützung der Mietgegenstände entstehen.

11. Geheimhaltung / Datenschutz

11.1 Die AN ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes automationsunterstützt zu speichern und zu verarbeiten, insbesondere für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und für Informations- und Werbemaßnahmen der AN. Der AG stimmt dem ausdrücklich zu.

12. Bildrechte und Vertraulichkeit

12.1 Die AN ist berechtigt, Fotos und Videos der Immobilie vor, während und nach der vertraglich vereinbarten Arbeit anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen; der AG gestattet der AN die Speicherung und überlässt ihr diese unentgeltlich für Veröffentlichungen zu Werbezwecken. Die AN verpflichtet sich, bei Verwendung von Fotos und Videos, alle Angaben über den AG und den Standort geheim zu halten.

13. Dauer des Vertrages, vorzeitige Vertragsauflösung

13.1 Die Mietdauer wird für den vom AG gebuchten Zeitraum abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der im Einzelfall vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Die Auflösungsmöglichkeiten „aus wichtigem Grund“ bleiben davon unberührt. (z.B. Auflösungsgrund für die AN: Nichtzahlung der vereinbarten Miete, sorgloser Umgang mit den Mietgegenständen, Verhinderung des Zugangs zur Immobilie zum vereinbarten Zeitpunkt oder Behinderung des Projektfortschritt durch den AG).

13.2 Erfolgt während der vereinbarten Laufzeit ein Umzug des AG in eine andere Immobilie, so ist die AN unverzüglich und mindestens einen Monat vor Umzug davon zu informieren. Erfolgt der Umzug in der gleichen Stadt, ist der AG berechtigt, die Mietgegenstände in die neue Immobilie auf eigene Kosten mitzunehmen oder an die Vermieterin zurückzugeben. In beiden Fällen muss der AG die Miete bis zum vereinbarten Laufzeitende bezahlen.

13.3 Der Mieter ist berechtigt den Mietvertrag zu verlängern. Sollte eine Verlängerung in Anspruch genommen werden, muss dies der Vermieterin mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Mietdauer schriftlich mitgeteilt werden. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 13.4 Nach Ablauf der Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, der Vermieterin binnen 7 Tagen den Zugang zur Immobilie zu ermöglichen, so dass die Vermieterin oder ihr Bevollmächtigter die Mietgegenstände abholen kann.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der AN. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der AN zuständig. Handelt es sich beim Vertragsverhältnis um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzrechtes (KSchG), so gilt für Klagen der allgemeine Gerichtsstand (Wohn-/-Sitz des Beklagten). 14.4 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollten die AGB eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass die AN einzelne oder alle der ihr zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden. 14.5 Änderungen der AGB können von der AN jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der AN unter www.möbel-miete.at abrufbar. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen 1 Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, anderenfalls die geänderten AGB von ihm als akzeptiert gelten. Die AN wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Kontakt

Homestaging Expert
DI Birgit Rader

St. Martinerstrasse 41
9500 Villach
Tel.+43 (0)699 171 97 874
office@möbel-miete.at

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